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   VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12   

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https://dejure.org/2012,39403
VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12 (https://dejure.org/2012,39403)
VG Hannover, Entscheidung vom 10.12.2012 - 8 C 4615/12 (https://dejure.org/2012,39403)
VG Hannover, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 8 C 4615/12 (https://dejure.org/2012,39403)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
    Ebenso wenig kann das Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung dem Normgeber ein bestimmtes Strukturmodell für den Wissenschaftsbetrieb an den Hochschulen aufzwingen (BVerfGE 66, 155, 177 ff.) oder verhindern, dass sich die Inhalte der Berufsausbildung wandeln.

    Nach diesem aus Art. 12 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz haben Normgeber und Wissenschaftsverwaltung besonders sorgfältig zu beachten, dass objektive Zulassungsbeschränkungen nur statthaft sind, soweit sie zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts - der Funktionsfähigkeit der Hochschule in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre sowie bei der Sicherstellung der Krankenversorgung - und in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1984, - 1 BvR 580/83 u.a. -, BVerfGE 66, 155-190).

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
    Hierzu hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung zum Modellstudiengang HannibaL vom 21. Dezember 2006 - 2 NB 347/06 u.a. - (JURIS Langtext) ausgeführt, dass die Einführung des Modellstudiengangs mit der dadurch (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 ÄAppO) bedingten Aufgabe von Teilstudienplätzen die Studienplatzbewerberinnen und -bewerber nicht in eigenen Rechten verletzt.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung zum Modellstudiengang HannibaL vom 21. Dezember 2006 - 2 NB 347/06 u.a. - (JURIS Langtext) unter Hinweis auf die Geltung der Erprobungsklausel in dem gleichlautenden des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 des seinerzeit geltenden Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen (Studienplatz-StV) folgendes ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2012 - 2 NB 102/12

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine Zulassungszahl

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
    Danach verstößt es gerade nicht gegen das Gebot einheitlicher Grundsätze für die Kapazitätsermittlung, dass der Niedersächsische Verordnungsgeber mit der Änderungsverordnung vom 4. Juli 2012 (a.a.O.) den Dritten Abschnitt der KapVO um die von der Rechtsprechung (vgl. zuletzt: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. vom 19.07.2012 - 2 NB 102/12 u.a. -, JURIS Langtext) geforderten normativen Vorgaben für eine an der besonderen Studienordnung (§ 41 Abs. 2 Nr. 2 ÄAppO) und dem Curriculum des Modellstudiengangs ausgerichtete Berechnung der patientenbezogenen Ausbildungskapazität ergänzt hat.

    Die Kammer weist abschließend im Einklang mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt: Beschl. 19.07.2012 - 2 NB 102/12 u.a. -) erneut darauf hin, dass ein Schwundausgleich im Modellstudiengang gemäß § 20 KapVO bislang kapazitätsrechtlich nicht vorgesehen ist und dass die Antragsgegnerin zum Zweck der Evaluation des Modellstudiengangs durch entsprechendes innerkapazitäres Auffüllung der Kapazität in höheren Semestern einen Schwund nicht eintreten lässt.

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
    Der Landesgesetzgeber kann Raum für Willensentscheidungen in der sachlichen Rechtsgestaltung beanspruchen, er darf nicht darauf beschränkt werden, nur zwischen engen vorgegebenen rechtlichen Möglichkeiten zu wählen (vgl. BVerfG, Urteil vom 01. Dezember 1954, - 2 BvG 1/54 -, BVerfGE 4, 115 [129 f.]) oder gar wie eine nachgeordnete Instanz lediglich eine Bundesregelung zu exekutieren.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
    Insoweit bezieht sich das Grundrecht auf freien Zugang zu einem berufsbezogenen Studium stets nur auf das, was in den Regelungen der Berufsausbildung als deren Inhalt vorgegeben ist (vgl. BVerfGE 33, 303, 330).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
    Sie müssen der ergänzenden Gesetzgebung der Länder substantielle Freiräume lassen, damit diese politisch selbstverantwortlich Recht setzen können (zum Ganzen BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2004, - 2 BvF 2/02 -, BVerfGE 111, 226 [Juniorprofessur]).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
    a) Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 31. März 2004, - 1 BvR 356/04 -, NVwZ 2004, 1112) die Gerichte in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gehalten, bei Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Regelungen - hier § 123 VwGO - der besonderen Bedeutung der betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
    "Das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 GG begründete und in Art. 7 Abs. 2 Satz 1 des Staatsvertrags wiedergegebene Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung zwingt den Normgeber der KapVO nicht, konkrete Berechnungsgrundsätze aufzustellen und beizubehalten, welche als allein zutreffend gelten könnten (BVerfGE 85, 36, 56 f.).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
    Nur dann, wenn anders eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich ist, ist eine zwingende Vorgreiflichkeit der im Normenkontrollverfahren ausstehenden Entscheidung anzunehmen (BVerwG, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. vom 12.2.1987 - 3 C 22/86 - BVerwGE 77, 19 ff. zur Aufrechnung mit einer im Zivilrechtsweg einzuklagenden Gegenforderung).
  • BVerwG, 08.12.2000 - 4 B 75.00

    Allgemeine Verbindlichkeit der Entscheidung eines Normenkontrollgerichtes über

    Auszug aus VG Hannover, 10.12.2012 - 8 C 4615/12
    Zwar kann das Verwaltungsgericht ein gerichtliches Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 Satz 1 VwGO aussetzen, wenn es für die Entscheidung auf die Gültigkeit einer Rechtsnorm ankommt, die wiederum in einem zeitgleich bei dem Oberverwaltungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO Prüfungsgegenstand ist (BVerwG, Beschl. vom 8.12.2000 - 4 B 75/00 -, NVwZ-RR 2001 S. 483 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 62.84

    Zur Aufteilung des vorklinischen Normwerts in Eigen- und Fremdenteil

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 5 NC 60.11

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2010/11; Modellstudiengang;

  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 2/70

    Vereinbarkeit der Kürzung des Besoldungsdienstalters Hamburger Lehrer mit

  • OVG Berlin, 13.03.1996 - 7 NC 147.95

    Zulassung zum Medizinstudium

  • OVG Hamburg, 10.10.2001 - 3 Nc 150/00

    Zulassung zum Studium (Medienkultur)

  • OVG Niedersachsen, 30.07.1996 - 10 N 7771/95

    Hochschule; Zulassung; Kapazität; Berechnung der Kapazität; Ausnahmeregelung;

  • OVG Hamburg, 10.10.2001 - 3 Nc 152/00
  • VG Hannover, 18.01.2006 - 6 C 5167/05

    Abbruch; Abschnitt; Arzt; Ausbildung; Humanmedizin; Kapazität; Medizin;

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